Chaos Realitäts Dienst

DER CHAOS NACHRICHTENDIENST


Der Chaos Computer Club e.V. hat sich mit Vorstandsbeschluß vom 20. Januar 1998 dem hier wiedergegebenen Bonner Appell gegen den geplanten Großen Lauschangriff angeschlossen:

BONNER APPELL GEGEN DEN GEPLANTEN GROSSEN LAUSCHANGRIFF

Die Sicherheit jedes einzelnen Bürgers, sich in einem privaten, vom Staat unbeobachteten Raum zurückzuziehen, sich darin ausleben und regenerieren zu können, ist für die Verwirklichung seines Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unverzichtbar. Wesentliche Grundbedingungen unsere Gesellschaft gerieten in Gefahr, wenn die Unantastbarkeit des Vertrauensverhältnisses eines Bürgers zu seinem Arzt, Rechtsanwalt, Drogenberater, Seelsorger, aber auch zu seinem Ehepartner aufgegeben würde und wenn die Pressefreiheit dadurch eingeschränkt würde, dass die Journalisten ihren Informanten nicht mehr Diskretion zusichern könnten.

Die Vertraulichkeit des privaten Gesprächs mit Ärzten, mit Anwälten auch ausserhalb einer Strafverteidigung, mit Drogen- oder Schwangerschaftsberatern, mit Journalisten, aber auch die Kommunikation zwischen Ehepartnern und innerhalb der engsten Familie ist genauso schuetzenswert wie das Verhältnis zu Seelsorgern oder die Arbeit von Abgeordneten. Es kann dem Einzelnen nicht zugemutet werden, diese vertraulichen, oft sogar intimen Gespräche in dem Bewußtsein führen zu muessen, dass Dritte später anhand des aufgezeichneten Inhalts entscheiden, ob und zu welchen strafprozessualen Zwecken die Informationen verwendet werden können.

Deshalb richten Ärzte, Datenschützer, Richter und Staatsanwälte vor der Entscheidung des Bundestages und des Bundesrates über eine Einführung des Grossen Lauschangriffs den dringenden Appell an alle Politiker, den Gesetzesvorlagen nicht zuzustimmen. Die Absicht, dafür zu sorgen, dass es vor der strafrechtlichen Verfolgung keine "kontrollfreien Räume" mehr gibt, ist abzulehnen. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist ein wichtiges Ziel. Dies darf aber nicht um jeden Preis, nämlich durch die Opferung der letzen Refugien von Privatheit der Bürger, geschehen.

Es geht nicht um "Gangsterwohnungen", sondern um Privatwohnungen, Arztpraxen und Anwaltskanzleien.

JEDE(R) KANN BETROFFEN SEIN

Bis zum 14.01.1998 12:00 haben folgende Organisationen ihre Unterstützung des Bonner Appells erklärt:

1. Landesbeauftragter fur den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern

2. Landesbeauftragter fur den Datenschutz Brandenburg

3. Forum InformatikerInnen fuer Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.

4. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte

5. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz

6. Landesbeauftragter fuer den Datenschutz Sachsen-Anhalt

7. Humanistische Union

8. Industriegewerkschaft Medien

9. Strafverteidigervereinigungen Köln

10. Bundesrechtsanwaltskammer

11. Deutsche Strafverteidiger e.V.

12. Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratische Juristinnen und Juristen

13. Der Hessische Datenschutzbeauftragte

14. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen

15. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg

16. Deutscher Notarverein

17. Deutscher Anwaltverein

18. Bundesärztekammer

19. Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.

20. Landesbeauftragter für den Datenschutz Bremen

21. Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein

 

Für Presseanfragen steht der Initiator des Bonner Appells Herrn Dr. Bäumler, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein, Tel (0431) 9881200 zur Verfügung.

 

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http://www.ccc.de/CRD/CRD210198.html


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